Gestaltungshonorare sind grundsätzlich mit einem jährlich neu festgelegten Prozentsatz (5,0 % in 2023) abgabepflichtig bei der Künstlersozialkasse.
Bei abgabepflichtigen Auftragsvolumen unter 450€ (insgesamt) pro Jahr, kann diese Abgabe jedoch entfallen.
Bitte nimm bei Fragen hierzu Kontakt zu Deinem Steuerbüro auf.